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Informationen und Preise
Transparenz ist mir wichtig. Damit Sie sich ein genaues Bild machen können, habe ich Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Heilpraktikerin
Wer als Heilpraktiker arbeiten will, braucht dazu eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Es regelt, was ein Heilpraktiker darf und was nicht.
Grundsätzlich sind Heilpraktiker Freiberufler. Das bedeutet, sie dürfen ihr Honorar selbst festlegen. Es gibt eine Leitlinie, die Gebührenordnung für Heilpraktiker, die auf Daten aus dem Jahr 1986 beruht und seither nicht angepasst wurde.
Relevant ist das für Patienten, deren Krankenversicherungen Heilpraktikerleistungen teilweise oder ganz übernehmen. In der Regel sind dies private Krankenkassen.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen diese Leistungen üblicherweise nicht. Es gibt aber Zusatzversicherungen bzw. Beihilfen.
Es ist immer sinnvoll sich vorab bei der Krankenkasse zu informieren, welche Kosten übernommen werden.
Heilpraktiker rechnen generell nicht direkt mit Krankenkassen ab, das heißt, die Leistung wird immer privat bezahlt, die Rechnung gegebenenfalls danach bei der Krankenkasse eingereicht.
Kosten
Die Honorarberechnung basiert auf einem Satz von 120 € pro Stunde.
Bei Privat- und Zusatzversicherten orientiert sich die Rechnungsstellung an der Gebührenverordnung für Heilpraktiker, wenn gewünscht.
Die Kosten sind, unabhängig von der Art der Versicherung, für alle gleich.
Wichtiger Hinweis: Sie können Termine bis 24 Stunden vorher absagen, ansonsten werden 60€ berechnet. Danke für Ihr Verständnis.